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    Inhalt<\/h3>\n
      \n
    1. Name und Sitz<\/li>\n
    2. Ziele, Aufgaben und Zweck des Vereins<\/li>\n
    3. Rechtsgrundlagen<\/li>\n
    4. Mitgliedschaft<\/li>\n
    5. Erwerb der Mitgliedschaft<\/li>\n
    6. Beendigung der Mitgliedschaft<\/li>\n
    7. Finanzen und Beitr\u00e4ge<\/li>\n
    8. Verg\u00fctung f\u00fcr Vereinst\u00e4tigkeit<\/li>\n
    9. Gesch\u00e4ftsjahr<\/li>\n
    10. Organe des Vereins<\/li>\n
    11. Mitgliederversammlung<\/li>\n
    12. Vorstand<\/li>\n
    13. Jugend des Vereins<\/li>\n
    14. Kassenpr\u00fcfung<\/li>\n
    15. Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n
    16. In-Kraft-Treten<\/li>\n<\/ol>\n

      1. Name und Sitz<\/strong><\/p>\n

        \n
      • Der am 1. August 1990 in Radefeld gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen \u201eRadefelder Sportverein 1990 e. V.\u201c<\/li>\n
      • Der Sitz des Vereins ist in 04435 Schkeuditz, Ortsteil Radefeld. Bis zur Errichtung eines eigenen B\u00fcros gilt als Adresse die jeweilige Wohnanschrift des Vereinsvorsitzenden.<\/li>\n
      • Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Eilenburg eingetragen und f\u00fchrt den Zusatz \u201ee. V.\u201c.<\/li>\n
      • Die Vereinsfarben sind gelb-schwarz.<\/li>\n<\/ul>\n

        \u00a02. Ziele, Aufgaben und Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n

          \n
        • Zweck des Vereins ist die Aus\u00fcbung und F\u00f6rderung des Sports in all seinen Auspr\u00e4gungen und Formen,\u00a0 des Seniorensports, der Kunst und Kultur, sowie der Pflege des traditionellen Brauchtums, und des Faschings.<\/li>\n
        • Der Verein unterh\u00e4lt derzeit Abteilungen in den Sportarten Fu\u00dfball, Kegeln, Turnen \/ Gymnastik , allgemeine Sportgruppen , Seniorensport und Tanzen. . Er f\u00f6rdert die Schaffung materieller und personeller Voraussetzungen f\u00fcr die Entwicklung auch anderer Sportarten. Neugr\u00fcndungen oder Aufl\u00f6sungen von Sportabteilungen bed\u00fcrfen nicht der Satzungs\u00e4nderung.<\/li>\n
        • Bestehende Abteilungen des Vereins regeln ihre Beziehungen zu den jeweiligen Fachverb\u00e4nden selbstst\u00e4ndig.<\/li>\n
        • Der Verein nutzt die sich in kommunalen Eigentum befindlichen Sportanlagen und Einrichtungen auf der Grundlage von Vereinbarungen, oder Nutzungsvertr\u00e4gen mit der\u00a0 Stadt Schkeuditz.<\/li>\n
        • Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n
        • Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n
        • Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<\/li>\n
        • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n
        • Der Verein erkl\u00e4rt politische, konfessionelle und rassische Neutralit\u00e4t.\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n

          3. Rechtsgrundlagen<\/strong><\/p>\n

            \n
          • Rechtsgrundlagen des Vereins sind die Satzung und die zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben zu beschlie\u00dfenden Ordnungen. Die Ordnungen d\u00fcrfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen.<\/li>\n
          • Die Ordnungen und ihre \u00c4nderungen werden vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen. Sie sind nicht Bestandteil der Satzung.<\/li>\n<\/ul>\n

            4.\u00a0<\/strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n

              \n
            • Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/li>\n
            • Vollj\u00e4hrige Mitglieder des Vereins (ab 16 Jahre) besitzen aktives und passives Wahlrecht.<\/li>\n
            • Die Belange der Mitglieder unter 16 Jahren werden durch den Jugendleiter bzw. durch die jeweiligen Vorstandsmitglieder der Abteilungen im Vorstand und in der Mitglieder Versammlung vertreten.<\/li>\n
            • Alle Mitglieder verpflichten sich, die Satzung und beschlossenen Ordnungen des Vereins einzuhalten. Streitigkeiten sind einvernehmlich zu regeln. Wenn keine Einigung erzielt wird \u00a0oder\/und bei groben und vereinssch\u00e4digenden Verst\u00f6\u00dfen, beschlie\u00dft der Vorstand, in Ausnahmef\u00e4llen die Mitgliederversammlung, Rechts- und Ordnungsma\u00dfnahmen. Derartige Beschl\u00fcsse sind Grundlage f\u00fcr analoge F\u00e4lle.<\/li>\n
            • Befristete Wettkampfsperren der Fachverb\u00e4nde bzw. anderer Rechtsaussch\u00fcsse bis maximal ein Jahr beschr\u00e4nken nicht das Recht auf sportliche Bet\u00e4tigung innerhalb des Vereins. Bei dar\u00fcber hinausgehenden Sperren beschlie\u00dft der Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung ausschlie\u00dfende oder einschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahmen.<\/li>\n<\/ul>\n

              5. Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n

                \n
              • Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Vereins gerichteter Aufnahmeantrag erforderlich. Bei Minderj\u00e4hrigen (unter 16 Jahren) ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig.<\/li>\n
              • \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung muss dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt werden.<\/li>\n
              • Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann Einspruch eingelegt werden. Dar\u00fcber entscheidet endg\u00fcltig die Mitgliederversammlung.<\/li>\n
              • Die Aufnahme von Ehrenmitgliedern ist in seiner Ordnung geregelt.<\/li>\n<\/ul>\n

                6. Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n

                  \n
                • Die Mitgliedschaft endet durch\n
                    \n
                  • Austritt des Mitglieds<\/li>\n
                  • Ausschluss aus dem Verein<\/li>\n
                  • Tod des Mitglieds<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n
                  • Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Austritte sind nur halbj\u00e4hrlich m\u00f6glich (zum 30. Juni und Dezember). Die schriftliche Erkl\u00e4rung dazu muss sp\u00e4testens drei Wochen vorher dem Vorstand vorliegen, andernfalls verl\u00e4ngert sich die beitragspflichtige Mitgliedschaft automatisch bis Ende des Folgehalbjahres.<\/li>\n
                  • Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins versto\u00dfen hat bzw. wenn das Mitglied nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt hat.<\/li>\n
                  • \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied Gelegenheit des rechtlichen Geh\u00f6rs zu gew\u00e4hren. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen. Darin ist auch der rechtliche Anspruch des Vereins auf die Beitragspflicht des Mitglieds zu begr\u00fcnden. Es sind mindestens die Festlegungen gem\u00e4\u00df Absatz 2 anzuwenden.<\/li>\n
                  • Austritte oder Ausschl\u00fcsse begr\u00fcnden keinen Anspruch auf Vereinsverm\u00f6gen. Vom Mitglied vor\u00fcbergehend verauslagte laufende Kosten des Vereins werden erstattet.<\/li>\n
                  • In begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen kann der Vorstand bei Vorliegen eines schriftlichen Antrages befristet eine ruhende Mitgliedschaft ohne Beitragspflicht beschlie\u00dfen. Daraus entstehen keine einschr\u00e4nkenden Rechte des Mitglieds.<\/li>\n<\/ul>\n

                    7. Finanzen und Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n

                      \n
                    • Der Verein finanziert sich aus Beitr\u00e4gen, Zusch\u00fcssen, Zuwendungen von Sponsoren und sonstigen Einnahmen. Einnahmen und Ausgaben des Vereins werden mit einer Finanzordnung geregelt.<\/li>\n
                    • Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird von den Mitgliedern festgelegt. Ver\u00e4nderungen der monatlichen Beitragss\u00e4tze m\u00fcssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. In begr\u00fcndeten H\u00e4rtef\u00e4llen kann der Vorstand auf Antrag des Betroffenen eine vor\u00fcbergehende Beitragserm\u00e4\u00dfigung oder \u2013befreiung beschlie\u00dfen.<\/li>\n
                    • Die Beitragszahlung ist Bringepflicht. Der Vorstand organisiert eine mitgliedsnahe Beitragskassierung.<\/li>\n
                    • Der entsprechenden Jahresbeitrag ist einmalig bis zum 31. M\u00e4rz jeden Jahres zu entrichten. Auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes kann der\u00a0 Vorstand einer halbj\u00e4hrigen oder Quartals-weisen Zahlung des Beitrages zustimmen.<\/li>\n<\/ul>\n

                      8. Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/strong><\/p>\n

                        \n
                      • Die Vereins und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/li>\n
                      • Im Rahmen der haushaltlichen M\u00f6glichkeiten, kann f\u00fcr Vereins\u00e4mter, ein Ersatz f\u00fcr tats\u00e4chlich entstandene Aufwendungen, bzw. eine Abgeltung von Aufwendungen durch Regelungeiner pauschalen Aufwandsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von nicht mehr als 720,00 Euro, nach \u00a73 Nr. 26 des Einkommenssteuergesetzes, erfolgen.<\/li>\n
                      • Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit trifft die Mitgliederversammlung.<\/li>\n
                      • Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen. Ma\u00dfgebend ist die Haushaltslage des Vereins.<\/li>\n
                      • Zur Erledigung der Gesch\u00e4ftsaufgaben und zur F\u00fchrung der Gesch\u00e4ftsstelle ist der Vorstand erm\u00e4chtigt, im Rahmen der haushaltrechtlichen M\u00f6glichkeiten hauptamtliche Besch\u00e4ftigte anzustellen.<\/li>\n
                      • Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder des Vereins einen Aufwandsersatzanspruch nach $ 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrkosten, Reisekosten, Porto, usw., sofern diese von derMitgliederversammlung beschlossen wurde.<\/li>\n
                      • Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die pr\u00fcff\u00e4hig sein m\u00fcssen, nachgewiesen werden.<\/li>\n
                      • Von der Mitgliederversammlung kann per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen M\u00f6glichkeiten Grenzen \u00fcber die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes nach $ 670 BGB festgesetzt werden.<\/li>\n
                      • Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die vom Vorstand erlassen und ge\u00e4ndert wird.<\/li>\n<\/ul>\n

                        9.\u00a0<\/strong>Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n

                          \n
                        • Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ul>\n

                          10. Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n

                            \n
                          • Organe des Vereins sind:\n
                              \n
                            • Die Mitgliederversammlung<\/li>\n
                            • Der Vorstand.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n

                              11. Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n

                                \n
                              • Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.<\/li>\n
                              • Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand in der Regel einmal im Jahr einberufen und vom Vorsitzenden (ggf. vom Stellvertreter des Vorsitzenden) geleitet. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung, durch Aushang in Schauk\u00e4sten des Vereins, sowie im Amtsblatt der Stadt Schkeuditz, mindestens 14 Tage vor dem Termin der Versammlung.<\/li>\n
                              • Der Vorstand kann eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens 10 % der Stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Es gelten die Einladungsformalit\u00e4ten analog der ordentlichen Mitgliederversammlung.<\/li>\n
                              • Jedem vollj\u00e4hrigen Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar.<\/li>\n
                              • Jedes Mitglied kann bis vor Beginn der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zur Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beim Vorstand einreichen.<\/li>\n
                              • Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Beschlussf\u00e4higkeit erlischt, wenn die Teilnahme an der laufenden Mitgliederversammlung auf weniger als 75 % der erschienenen Mitglieder absinkt.<\/li>\n
                              • Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Entscheidung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins und \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen sind mit Zweidrittelmehrheit zu f\u00e4llen. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/li>\n
                              • \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer unterzeichnet wird.<\/li>\n
                              • Die Mitgliederversammlung ist u. a. f\u00fcr die folgenden Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/li>\n<\/ul>\n
                                  \n
                                1. Entgegennahme Jahresbericht des Vorstandes,<\/li>\n
                                2. Best\u00e4tigung Jahressport- und Haushaltsplan,<\/li>\n
                                3. Best\u00e4tigung Jahresabrechnung,<\/li>\n
                                4. Entgegennahme Bericht der Kassenpr\u00fcfer,<\/li>\n
                                5. Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen oder Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/li>\n
                                6. Neuwahl des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer (aller vier Jahre).<\/li>\n<\/ol>\n

                                  12. Vorstand<\/strong><\/p>\n

                                    \n
                                  • Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens f\u00fcnf, h\u00f6chstens zw\u00f6lf Mitgliedern. Gerichtlich und au\u00dfergerichtlich wird der Verein von mindestens zwei der folgenden Vorstandsmitglieder vertreten:\n
                                      \n
                                    • Vorsitzender<\/li>\n
                                    • 4 Stellvertreter des Vorsitzenden<\/li>\n
                                    • Schatzmeister,<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n
                                    • Es ist immer die Teilnahme des Vorsitzenden oder mindestens eines Stellvertreters zu gew\u00e4hrleisten.<\/li>\n
                                    • Die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder haben Stimmrecht bei allen vereinsinternen Beschl\u00fcssen sowie bei der Organisation und Koordination der gesamten Sportarbeit. Daher soll mindestens je ein Verantwortlicher aus den bestehenden Sportabteilungen und den allgemeinen Sportgruppen im Vorstand vertreten sein.<\/li>\n
                                    • Der Vorstand beschlie\u00dft die Aufgabenverteilung seiner Mitglieder entsprechend den Erfordernissen der Sportarbeit. Die Erf\u00fcllung von Aufgaben in Personalunion ist m\u00f6glich. In Abh\u00e4ngigkeit von der Entwicklung des Vereins k\u00f6nnen neue Mitglieder durch Nachwahl in den Vorstand aufgenommen werden.<\/li>\n
                                    • Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr eine Periode von vier Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist. Eine Wiederwahl von Mitgliedern des Vorstandes ist m\u00f6glich.<\/li>\n
                                    • Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann eine kommissarische Bestellung erfolgen. Zur n\u00e4chsten ordentlichen oder au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung muss eine Nachwahl vorgenommen werden.<\/li>\n
                                    • Als gesetzlicher Vertreter des Vereins ist der Vorstand zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Aufgaben eines organisierten Sportbetriebes sowie f\u00fcr die sich aus dem laufenden Gesch\u00e4ftsbetrieb ergebenden Aufgaben, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.<\/li>\n
                                    • Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben Aussch\u00fcsse einrichten, die ihn bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben unterst\u00fctzen und beraten.<\/li>\n
                                    • Der Vorsitzende (im Verhinderungsfall sein Stellvertreter) beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Er ist verpflichtet, den Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn dies von der Mehrheit der Vereinsmitglieder verlangt wird.<\/li>\n
                                    • Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 50 % der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/li>\n<\/ul>\n

                                      13. Jugend des Vereins<\/strong><\/p>\n

                                        \n
                                      • Die jugendlichen Mitglieder des Vereins betreiben Sport innerhalb der Abteilungen bzw. allgemeinen Sportgruppen auf der Grundlage einer Ordnung der Vereinsjugend.<\/li>\n
                                      • Die Vereinsjugend f\u00fchrt und verwaltet sich selbstst\u00e4ndig und entscheidet \u00fcber die Verwendung der ihr zuflie\u00dfenden Mittel.<\/li>\n
                                      • Die Jugendlichen w\u00e4hlen den Jugendleiter und seinen Stellvertreter, die als Mitglieder des Vorstandes die Belange des Jugendsports vertreten.<\/li>\n<\/ul>\n

                                        14. Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n

                                          \n
                                        • Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt mindestens zwei Kassenpr\u00fcfer, die regelm\u00e4\u00dfig die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Buch- und Kassenf\u00fchrung des Vereins pr\u00fcfen.<\/li>\n
                                        • Die Pr\u00fcfungen sind mindestens einmal j\u00e4hrlich durchzuf\u00fchren. \u00dcber die Ergebnisse ist vor der Mitgliederversammlung ein Pr\u00fcfbericht zu erstatten\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n

                                          15. Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n

                                            \n
                                          • Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an den Kreissportbund Nordsachsen mit der Zweckbestimmung, dass dieses Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung von volks- oder massensportlichen Veranstaltungen in den unter \u00a7 2 Absatz 1 genannten Orten verwendet werden darf.<\/li>\n
                                          • Als Liquidatoren werden der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sowie zwei weitere Vorstandsmitglieder bestellt.<\/li>\n<\/ul>\n

                                            16. In-Kraft-Treten<\/strong><\/p>\n

                                              \n
                                            • Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 30.09.2014 beschlossen. Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/li>\n<\/ul>\n

                                              \u00a0<\/strong><\/p>\n


                                              \n
                                                \n
                                              • Klaus Adler\u00a0 –\u00a0 Vorsitzender<\/li>\n
                                              • J\u00fcrgen Weber – stellv. Vorsitzender<\/li>\n
                                              • Jan Degenhard –\u00a0\u00a0stellv. Vorsitzender<\/li>\n
                                              • Rene Hil\u00dfner –\u00a0 stellv. Vorsitzender<\/li>\n
                                              • Hartmut Kupfer –\u00a0\u00a0stellv. Vorsitzender<\/li>\n
                                              • Brita Lewik – Schatzmeister<\/li>\n
                                              • Ina Sch\u00fcller –\u00a0Protokollf\u00fchrer<\/li>\n
                                              • Marcus Gr\u00fcndling –\u00a0Protokollf\u00fchrer<\/li>\n
                                              • Maik B\u00f6hme-Kretzschmar<\/li>\n<\/ul>\n
                                                <\/div>\n

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                                                Inhalt Name und Sitz Ziele, Aufgaben und Zweck des Vereins Rechtsgrundlagen Mitgliedschaft Erwerb der Mitgliedschaft Beendigung der Mitgliedschaft Finanzen und Beitr\u00e4ge Verg\u00fctung f\u00fcr Vereinst\u00e4tigkeit Gesch\u00e4ftsjahr Organe des Vereins Mitgliederversammlung Vorstand Jugend des Vereins Kassenpr\u00fcfung Aufl\u00f6sung des Vereins In-Kraft-Treten 1. Name und Sitz Der am 1. August 1990 in Radefeld gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen \u201eRadefelder Sportverein 1990 e. V.\u201c Der Sitz des Vereins ist in 04435 Schkeuditz, Ortsteil Radefeld. Bis zur Errichtung eines eigenen B\u00fcros gilt als Adresse die jeweilige Wohnanschrift des Vereinsvorsitzenden. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Eilenburg eingetragen und f\u00fchrt den Zusatz \u201ee. V.\u201c. Die Vereinsfarben sind gelb-schwarz. \u00a02. Ziele, Aufgaben und Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist die Aus\u00fcbung und F\u00f6rderung des Sports in all seinen Auspr\u00e4gungen und Formen,\u00a0 des Seniorensports, der Kunst und Kultur, sowie der Pflege des traditionellen Brauchtums, und des Faschings. Der Verein unterh\u00e4lt derzeit Abteilungen in den Sportarten Fu\u00dfball, Kegeln, Turnen \/ Gymnastik , allgemeine Sportgruppen , Seniorensport und Tanzen. . Er f\u00f6rdert die Schaffung materieller und personeller Voraussetzungen f\u00fcr die Entwicklung auch anderer Sportarten. Neugr\u00fcndungen oder Aufl\u00f6sungen von Sportabteilungen bed\u00fcrfen nicht der Satzungs\u00e4nderung. Bestehende Abteilungen des Vereins regeln ihre Beziehungen zu den jeweiligen Fachverb\u00e4nden selbstst\u00e4ndig. Der Verein nutzt die sich in kommunalen Eigentum befindlichen Sportanlagen und Einrichtungen auf der Grundlage von Vereinbarungen, oder Nutzungsvertr\u00e4gen mit der\u00a0 Stadt Schkeuditz. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Der Verein erkl\u00e4rt politische, konfessionelle und rassische Neutralit\u00e4t.\u00a0 3. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen des Vereins sind die Satzung und die zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben zu beschlie\u00dfenden Ordnungen. Die Ordnungen d\u00fcrfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen. Die Ordnungen und ihre \u00c4nderungen werden vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen. Sie sind nicht Bestandteil der Satzung. 4.\u00a0Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden. Vollj\u00e4hrige Mitglieder des Vereins (ab 16 Jahre) besitzen aktives und passives Wahlrecht. Die Belange der Mitglieder unter 16 Jahren werden durch den Jugendleiter bzw. durch die jeweiligen Vorstandsmitglieder der Abteilungen im Vorstand und in der Mitglieder Versammlung vertreten. Alle Mitglieder verpflichten sich, die Satzung und beschlossenen Ordnungen des Vereins einzuhalten. Streitigkeiten sind einvernehmlich zu regeln. Wenn keine Einigung erzielt wird \u00a0oder\/und bei groben und vereinssch\u00e4digenden Verst\u00f6\u00dfen, beschlie\u00dft der Vorstand, in Ausnahmef\u00e4llen die Mitgliederversammlung, Rechts- und Ordnungsma\u00dfnahmen. Derartige Beschl\u00fcsse sind Grundlage f\u00fcr analoge F\u00e4lle. Befristete Wettkampfsperren der Fachverb\u00e4nde bzw. anderer Rechtsaussch\u00fcsse bis maximal ein Jahr beschr\u00e4nken nicht das Recht auf sportliche Bet\u00e4tigung innerhalb des Vereins. Bei dar\u00fcber hinausgehenden Sperren beschlie\u00dft der Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung ausschlie\u00dfende oder einschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahmen. 5. Erwerb der Mitgliedschaft Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Vereins gerichteter Aufnahmeantrag erforderlich. Bei Minderj\u00e4hrigen (unter 16 Jahren) ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung muss dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt werden. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann Einspruch eingelegt werden. Dar\u00fcber entscheidet endg\u00fcltig die Mitgliederversammlung. Die Aufnahme von Ehrenmitgliedern ist in seiner Ordnung geregelt. 6. Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch Austritt des Mitglieds Ausschluss aus dem Verein Tod des Mitglieds Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Austritte sind nur halbj\u00e4hrlich m\u00f6glich (zum 30. Juni und Dezember). Die schriftliche Erkl\u00e4rung dazu muss sp\u00e4testens drei Wochen vorher dem Vorstand vorliegen, andernfalls verl\u00e4ngert sich die beitragspflichtige Mitgliedschaft automatisch bis Ende des Folgehalbjahres. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins versto\u00dfen hat bzw. wenn das Mitglied nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt hat. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied Gelegenheit des rechtlichen Geh\u00f6rs zu gew\u00e4hren. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen. Darin ist auch der rechtliche Anspruch des Vereins auf die Beitragspflicht des Mitglieds zu begr\u00fcnden. Es sind mindestens die Festlegungen gem\u00e4\u00df Absatz 2 anzuwenden. Austritte oder Ausschl\u00fcsse begr\u00fcnden keinen Anspruch auf Vereinsverm\u00f6gen. Vom Mitglied vor\u00fcbergehend verauslagte laufende Kosten des Vereins werden erstattet. In begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen kann der Vorstand bei Vorliegen eines schriftlichen Antrages befristet eine ruhende Mitgliedschaft ohne Beitragspflicht beschlie\u00dfen. Daraus entstehen keine einschr\u00e4nkenden Rechte des Mitglieds. 7. Finanzen und Beitr\u00e4ge Der Verein finanziert sich aus Beitr\u00e4gen, Zusch\u00fcssen, Zuwendungen von Sponsoren und sonstigen Einnahmen. Einnahmen und Ausgaben des Vereins werden mit einer Finanzordnung geregelt. Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird von den Mitgliedern festgelegt. Ver\u00e4nderungen der monatlichen Beitragss\u00e4tze m\u00fcssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. In begr\u00fcndeten H\u00e4rtef\u00e4llen kann der Vorstand auf Antrag des Betroffenen eine vor\u00fcbergehende Beitragserm\u00e4\u00dfigung oder \u2013befreiung beschlie\u00dfen. Die Beitragszahlung ist Bringepflicht. Der Vorstand organisiert eine mitgliedsnahe Beitragskassierung. Der entsprechenden Jahresbeitrag ist einmalig bis zum 31. M\u00e4rz jeden Jahres zu entrichten. Auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes kann der\u00a0 Vorstand einer halbj\u00e4hrigen oder Quartals-weisen Zahlung des Beitrages zustimmen. 8. Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit Die Vereins und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt. Im Rahmen der haushaltlichen M\u00f6glichkeiten, kann f\u00fcr Vereins\u00e4mter, ein Ersatz f\u00fcr tats\u00e4chlich entstandene Aufwendungen, bzw. eine Abgeltung von Aufwendungen durch Regelungeiner pauschalen Aufwandsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von nicht mehr als 720,00 Euro, nach \u00a73 Nr. 26 des Einkommenssteuergesetzes, erfolgen. Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit trifft die Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen. Ma\u00dfgebend ist die Haushaltslage des Vereins. Zur Erledigung der Gesch\u00e4ftsaufgaben und zur F\u00fchrung der Gesch\u00e4ftsstelle ist der Vorstand erm\u00e4chtigt, im Rahmen der haushaltrechtlichen M\u00f6glichkeiten hauptamtliche Besch\u00e4ftigte anzustellen. Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder des Vereins einen Aufwandsersatzanspruch nach $ 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrkosten, Reisekosten, Porto, usw., sofern diese von derMitgliederversammlung beschlossen wurde. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die pr\u00fcff\u00e4hig sein m\u00fcssen, nachgewiesen werden. Von der Mitgliederversammlung kann per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen M\u00f6glichkeiten Grenzen \u00fcber die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes nach $ 670 BGB festgesetzt werden. Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die vom Vorstand erlassen und ge\u00e4ndert wird. 9.\u00a0Gesch\u00e4ftsjahr Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 10. Organe des Vereins Organe des Vereins sind: Die Mitgliederversammlung Der Vorstand. 11. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand in der Regel einmal im Jahr einberufen und vom Vorsitzenden (ggf. vom Stellvertreter des Vorsitzenden) geleitet. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung, durch Aushang in Schauk\u00e4sten des Vereins, sowie im Amtsblatt der Stadt Schkeuditz, mindestens 14 Tage vor dem Termin der Versammlung. Der Vorstand kann eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens 10 % der Stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Es gelten die Einladungsformalit\u00e4ten analog der ordentlichen Mitgliederversammlung. Jedem vollj\u00e4hrigen Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar. Jedes Mitglied kann bis vor Beginn der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zur Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beim Vorstand einreichen. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Beschlussf\u00e4higkeit erlischt, wenn die Teilnahme an der laufenden Mitgliederversammlung auf weniger als 75 % der erschienenen Mitglieder absinkt. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Entscheidung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins und \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen sind mit Zweidrittelmehrheit zu f\u00e4llen. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgez\u00e4hlt. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer unterzeichnet wird. Die Mitgliederversammlung ist u. a. f\u00fcr die folgenden Angelegenheiten zust\u00e4ndig: Entgegennahme Jahresbericht des Vorstandes, Best\u00e4tigung Jahressport- und Haushaltsplan, Best\u00e4tigung Jahresabrechnung, Entgegennahme Bericht der Kassenpr\u00fcfer, Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen oder Aufl\u00f6sung des Vereins, Neuwahl des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer (aller vier Jahre). 12. Vorstand Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens f\u00fcnf, h\u00f6chstens zw\u00f6lf Mitgliedern. Gerichtlich und au\u00dfergerichtlich wird der Verein von mindestens zwei der folgenden Vorstandsmitglieder vertreten: Vorsitzender 4 Stellvertreter des Vorsitzenden Schatzmeister, Es ist immer die Teilnahme des Vorsitzenden oder mindestens eines Stellvertreters zu gew\u00e4hrleisten. Die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder haben Stimmrecht bei allen vereinsinternen Beschl\u00fcssen sowie bei der Organisation und Koordination der gesamten Sportarbeit. Daher soll mindestens je ein Verantwortlicher aus den bestehenden Sportabteilungen und den allgemeinen Sportgruppen im Vorstand vertreten sein. Der Vorstand beschlie\u00dft die Aufgabenverteilung seiner Mitglieder entsprechend den Erfordernissen der Sportarbeit. Die Erf\u00fcllung von Aufgaben in Personalunion ist m\u00f6glich. In Abh\u00e4ngigkeit von der Entwicklung des Vereins k\u00f6nnen neue Mitglieder durch Nachwahl in den Vorstand aufgenommen werden. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr eine Periode von vier Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist. Eine Wiederwahl von Mitgliedern des Vorstandes ist m\u00f6glich. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann eine kommissarische Bestellung erfolgen. Zur n\u00e4chsten ordentlichen oder au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung muss eine Nachwahl vorgenommen werden. Als gesetzlicher Vertreter des Vereins ist der Vorstand zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Aufgaben eines organisierten Sportbetriebes sowie f\u00fcr die sich aus dem laufenden Gesch\u00e4ftsbetrieb ergebenden Aufgaben, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben Aussch\u00fcsse einrichten, die ihn bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben unterst\u00fctzen und beraten. Der Vorsitzende (im Verhinderungsfall sein Stellvertreter) beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Er ist verpflichtet, den Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn dies von der Mehrheit der Vereinsmitglieder verlangt wird. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 50 % der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 13. Jugend des Vereins Die jugendlichen Mitglieder des Vereins betreiben Sport innerhalb der Abteilungen bzw. allgemeinen Sportgruppen auf der Grundlage einer Ordnung der Vereinsjugend. Die Vereinsjugend f\u00fchrt und verwaltet sich selbstst\u00e4ndig und entscheidet \u00fcber die Verwendung der ihr zuflie\u00dfenden Mittel. Die Jugendlichen w\u00e4hlen den Jugendleiter und seinen Stellvertreter, die als Mitglieder des Vorstandes die Belange des Jugendsports vertreten. 14. Kassenpr\u00fcfung Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt mindestens zwei Kassenpr\u00fcfer, die regelm\u00e4\u00dfig die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Buch- und Kassenf\u00fchrung des Vereins pr\u00fcfen. Die Pr\u00fcfungen sind mindestens einmal j\u00e4hrlich durchzuf\u00fchren. \u00dcber die Ergebnisse ist vor der Mitgliederversammlung ein Pr\u00fcfbericht zu erstatten\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0 15. Aufl\u00f6sung des Vereins Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an den Kreissportbund Nordsachsen mit der Zweckbestimmung, dass dieses Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung von volks- oder massensportlichen Veranstaltungen in den unter \u00a7 2 Absatz 1 genannten Orten verwendet werden darf. Als Liquidatoren werden der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sowie zwei weitere Vorstandsmitglieder bestellt. 16. In-Kraft-Treten Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 30.09.2014 beschlossen. Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. \u00a0 Klaus Adler\u00a0 –\u00a0 Vorsitzender J\u00fcrgen Weber – stellv. Vorsitzender Jan Degenhard –\u00a0\u00a0stellv. Vorsitzender Rene Hil\u00dfner –\u00a0 stellv. Vorsitzender Hartmut Kupfer –\u00a0\u00a0stellv. Vorsitzender Brita Lewik – Schatzmeister Ina Sch\u00fcller –\u00a0Protokollf\u00fchrer Marcus Gr\u00fcndling –\u00a0Protokollf\u00fchrer Maik B\u00f6hme-Kretzschmar<\/p>\n

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